Bundessubventionen: Zeitliche Begrenzung und erforderliche Dokumente

Der Bund subventioniert die Lehrgänge, die zum Abschluss als KomplementärTherapeut*in mit eidg. Diplom führen.

Das betrifft am Kientalerhof momentan die Lehrgänge

  • Craniosacral Therapie
  • Shiatsu
  • Ayurveda Massage & Ernährung
  • Tronc Commun


  • Die Subventionen betragen 50% der Kurskosten, max. Fr. 10'500.- und werden nach dem Besuch der Höheren Fachprüfung KT ausbezahlt.

    Es gibt 2 zeitliche Begrenzungen für diese Subventionen:

    a) es gelten nur die berechtigten Kurse ab 1.1.2017 (Ayurveda: ab 1.1.2019)
    b) es gelten alle berechtigten Kurse innerhalb von 7 Jahren von der Höheren Fachprüfung KT zurückgerechnet. Beispiel: Die Höhere Fachprüfung wird im 2026 besucht, dann werden alle berechtigten Kurse und KT-Supervisionen im 2026, 2025, 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020 subventioniert.

    Nach der Höheren Fachprüfung einzureichende Dokumente:

    Bisher habt Ihr für jeden berechtigten Kurs eine Zahlungsbestätigung KT erhalten. Ihr müsst diese zusammen mit der Kursrechnung aufbewahren und nach der HFP beim Bundesamt einreichen.

    NEU werden diese Zahlungsbestätigungen KT JÄHRLICH ausgestellt (also nicht mehr pro Kurs, sondern pro Kalenderjahr). Ihr bekommt ab 1.1.2021 keine Zahlungsbestätigung KT mehr pro Kurs, sondern eine Zahlungsbestätigungen KT am Ende des Jahres für alle berechtigten Kurse dieses Jahres zugestellt.

    WEITERHIN müsst Ihr aber die EINZELNEN Kursrechnungen aufbewahren und zusammen mit den Zahlungsbestätigungen KT nach der HFP beim Bundesamt einreichen.

    Das heisst: Einzelne Kursrechnung + Zahlungsbestätigung KT = Subventionen