Komplementärtherapie Schweiz: Überblick

Diese Seite gewährt einen Überblick über die diversen Abkürzungen, Institutionen und Abschlüsse im Bereich Komplementärtherapie. Falls etwas unklar ist oder wesentliche Inhalte fehlen, sind wir dankbar für Hinweise. Da diese Seite auch als Glossar dient, kommen gewisse Inhalte mehrfach vor.
 
Neben den nachfolgenden, von uns selbst zusammengestellten Informationen verlinken wir hier auch eine Broschüre von der ODA KT mit dem Titel „KomplementärTherapie auf einen Blick„. Diese bietet ebenfalls einen Überblick und wertvolle Informationen.
 
 

Grundsätzliches zur Komplementärtherapie in der Schweiz

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Überblick über die drei Abschlüsse in der Komplementärtherapie

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Krankenkassenanerkennung Komplementärtherapie EMR & ASCA

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50% Bundesbeiträge: «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom»

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OdA KT und OdA AM – Abgrenzung zw. KT und Naturheilpraktik/Alternativmedizin

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Gleichwertigkeitsverfahren (Ausbildungsbeginn vor 1. Mai 2016)

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Grundsätzliches zur Komplementärtherapie in der Schweiz

Die Schweiz kennt eine in dieser Form einzigartige Anerkennung der Komplementärtherapie. Seit Mitte der 1990er Jahre können Behandlungen von Therapeut/innen mit einem Methodendiplom über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Bis heute hat sich der Angebotskatalog auf weit über 100 Methoden erweitert.

 

Unterschieden werden muss zwischen der Komplementärtherapie, welche etwa Shiatsu und Craniosacral Therapie umfasst, und der Naturheilpraktik bzw. Alternativmedizin, welche beispielsweise TCM beinhaltet (vgl. hierzu auch den Abschnitt «OdA KT und OdA AM»). Der Kientalerhof ist ausschliesslich im Bereich der Komplementärtherapie tätig.

 

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Komplementärtherapie, Körpertherapie und Körperarbeit (bzw. Body Work) oft als Synonyme verwendet. Hinzuzufügen ist noch, dass Körpertherapie im Gegensatz etwa zur Physiotherapie nicht primär die Therapie des Körpers selbst ist, sondern die Therapie über den Körper, um einen ganzheitlichen Zustand von Gesundheit und Ausgeglichenheit zu unterstützen.

 

In der Komplementärtherapie gibt es drei Arten von Abschlüssen. Während in einigen Methoden (z.B. in Shiatsu) verschiedene, aufbauende Abschlüsse erworben werden können, gibt es in anderen Methoden nur eine Art von Abschluss (z.B. bei Energetischer Massage).

Weitere Informationen zu den drei Arten von Abschlüssen finden sich im nachfolgenden Abschnitt.

Überblick über die drei Abschlüsse in der Komplementärtherapie

1. Methodendiplom ohne Krankenkassenanerkennung

Vorteil:

Meist kurze Lehrgangsdauer und daher günstig.

Nachteil:

Keine Übernahme der Behandlungskosten durch Krankenkassen.

Geeignet für:

Interessenten, die eine Körpertherapie für sich, die Familie und Freunde anwenden wollen, um deren Gesundheit zu stärken. Zudem auch geeignet für Therapeut/innen, die bereits einen anerkannten Abschluss mitbringen und ihr Wissen ausbauen oder eine zusätzliche Methode erlernen wollen.

Am Kientalerhof:

Tibetan Cranial Therapie, Energetische Massage, Geistiges Heilen, Systemische Aufstellungen

2. Methodendiplom mit Krankenkassenanerkennung (EMR/ASCA)*

Vorteil:

Meist moderate Lehrgangsdauer bis zur professionellen Kompetenz. Nicht der gesamte Tronc Commun, sondern nur die med. Grundlagen (MG) müssen absolviert werden. Die komplementärmedizinischen Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten. Damit ermöglicht das Diplom bereits die Berufstätigkeit als Therapeut/in. Zudem ist darauf aufbauend bei einigen Methoden ein eidg. Abschluss möglich (vgl. Ziffer 3).

Nachteil:

Kurskosten müssen vollständig selber übernommen werden.

Geeignet für:

Interessenten, die professionell mit einer Therapie-Methode in eigener Praxis arbeiten möchten.

Am Kientalerhof:

Esalen Massage, Ayurveda Massage, Colon Hydro Therapie, Lymphdrainage, Shiatsu (Pro), Trager Therapie (Cranio nur noch wie in Ziffer 3 beschrieben).

3. Methodendiplom mit Krankenkassenanerkennung (EMR/ASCA)* sowie Branchenzertifikat KT. Möglichkeit, danach einen eidg. Abschluss als KomplementärTherapeut/in (HFP) zu erwerben

Beschreibung:

Entscheidet man sich für eine von der OdA KT akkreditierte Ausbildung (vollständige Methodenliste siehe hier), und besucht den gesamten Tronc Commun, so erhält man zusammen mit dem Methodendiplom auch ein sogenanntes «Branchenzertifikat KT». Dieses ist die Voraussetzung für die Zulassung zur höheren Fachprüfung (HFP) und den Erwerb des Abschlusses als «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom». Die Höhere Fachprüfung ist (im Gegensatz zur Methodenprüfung) keine praktische Prüfung der erlernten Methode, sondern eine Prüfung der Kompetenz als KomplementärtherapeutIn.

Vorteile:

Nach Ablegen der höheren Fachprüfung (HFP) vergütet der Bund 50% der Kurskosten zurück (max. CHF 10’500, max. während 7 Jahre vor der HFP). Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und zukünftig auch höhere Akzeptanz bei den Krankenkassen zu erwarten. Leichterer Zugang zu Institutionen wie Rehakliniken, Altersheimen, Spitälern, etc. Wer einen Abschluss mit eidg. Diplom macht, kann in der KT-Ausbildung als Assistentin oder Mentorin mitwirken (Hospitanzen, Studentenbehandlungen, Mentorate, Supervisionen…).

Nachteil:

Längere Lehrgangsdauer. Anfänglich hohe Kosten, aber nach der höheren Fachprüfung (HFP) werden 50% der Kurskosten vom Bund rückvergütet (max. CHF 10’500.-, max. während 7 Jahre vor der HFP). Stand heute gibt es nicht bei allen Körpertherapie-Methoden die Möglichkeit, einen eidg. Abschluss zu machen.

Geeignet für:

Interessenten, die professionell mit einer Therapie-Methode als Haupteinkommensquelle (mehr als 50%) arbeiten wollen. Zudem auch bei Interesse an Mitwirkung in der Ausbildung.

Am Kientalerhof:

Der Kientalerhof ist bei der OdA KT akkreditiert für die Lehrgänge in Shiatsu und Craniosacral Therapie. Zudem in Vorbereitung: Trager Therapie, Ayurveda Therapie.

*Die Krankenkassenanerkennung bezieht sich auf die Zusatzversicherungen im Bereich der Komplementärtherapie. Eine Abrechnung über die Grundversicherung ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Krankenkassenanerkennung im gleichnamigen Abschnitt unten.

Krankenkassenanerkennung Komplementärtherapie / EMR & ASCA

Eine Krankenkassenanerkennung und die Abrechnung über komplementärmedizinische Zusatzversicherungen ist dann möglich, wenn ein Abschluss der Kategorien 2 oder 3 vorliegt. Eine Abrechnung über die Grundversicherung ist mit keiner der drei Abschlussarten möglich.

 

Die komplementärmedizinische Zusatzversicherung übernimmt Behandlungskosten, wenn…:

 

…erstens die entsprechende Methode von der Versicherungsgesellschaft anerkannt ist (welche Methoden dies sind, entscheidet jede Versicherung selbst, siehe Methodenlisten von EMR und ASCA).

…und zweitens der Therapeut/die Therapeutin selbst beim EMR, bei der ASCA oder – im Falle eines eigenen Registers – bei der entsprechenden Krankenkasse registriert ist*.

 

*EMR und ASCA sind die Registrierungsstellen für die Krankenkassenanerkennung von Komplementär- und Alternativtherapeut/innen. Einige Krankenkassen stützen sich auf das Register des EMR, andere auf jenes der ASCA, wieder andere führen selbst ein Register.

Bundesfinanzierung: Bis zu 50% Bundesbeiträge für Ausbildungen zum/zur «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom»

Seit 2015 gibt es im Bereich KomplementärTherapie einen eidgenössisch anerkannten Beruf. Die offizielle Bezeichnung dieses Abschlusses lautet «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom» (vgl. oben Steckbrief zu Ziffer 3).

 

Am Kientalerhof steht dieser Weg gegenwärtig in den Methoden Shiatsu und Craniosacral Therapie offen. In Vorbereitung sind zudem die OdA KT Akkreditierungen für die Lehrgänge in Trager Therapie sowie Ayurveda Therapie. Die vollständige Liste aller Methoden, mit denen der Abschluss als «Komplementär-Therapeut/in mit eidg. Diplom» erlangt werden kann, findet sich hier.

 

In allen anerkannten Methoden kann nach dem Erlangen eines Methodendiploms und des Branchenzertifikats (werden gleichzeitig verliehen) sowie einer zwei- bis dreijährigen supervidierten Berufspraxis die höhere Fachprüfung (HFP) absolviert werden. Durch das Bestehen dieser Prüfung wird der Abschluss als «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom» erworben.

Mit dem Bestehen ist neben dem eidg. Diplom noch ein weiterer positiver Effekt verbunden: Durch die offizielle eidg. Anerkennung bietet der Bund seit 2017 eine Subventionierung der Ausbildung an. Für die zum erwähnten Abschluss führenden Lehrgänge erstattet er – nach Besuch der Höheren Fachprüfung (HFP) – 50 Prozent der Ausbildungskosten (inkl. Tronc Commun und KT-Supervisionskosten). Dies bis zu einem Betrag von max. CHF 10’500 und max. während 7 Jahren vor der HFP.

 

Auszahlung: Nach Absolvierung der höheren Fachprüfung KomplementärTherapie kann jede/r, die/der in der Schweiz wohnhaft ist, die Zahlungsbestätigungen und Rechnungen der eigenen KT-Ausbildung ohne Vorbedingungen der zuständigen Behörde schicken. Stichtag ist dabei der 1. Januar 2017 – alle für die HFP nötigen Kurse ab diesem Datum werden berücksichtigt (max. während 7 Jahren vor der HFP).

OdA KT und OdA AM – Abgrenzung KT und Naturheilpraktik/Alternativmedizin

Der neue Beruf «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom» wird von der «Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie» (kurz OdA KT) getragen und reglementarisch organisiert. Abschlüsse in diesem neuen Beruf können grundsätzlich in den folgenden Methoden erworben werden (Stand 2020): Akupressur Therapie, Akupunkturmassage-Therapie, AlexanderTechnik, Atemtherapie, Ayurveda Therapie, Bewegungs- und Körpertherapie, Biodynamik, Craniosacral Therapie, Eutonie, Faszientherapie, Feldenkrais Therapie, Heileurythmie, Kinesiologie, Polarity, Rebalancing, Reflexzonentherapie, Shiatsu, Strukturelle Integration, Yoga Therapie.

 

Am Kientalerhof bieten wir zurzeit folgende KT-Lehrgänge an, welche vorbereiten auf den Abschluss als «KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom»:

  • Shiatsu KT

  • Craniosacral Therapie KT

Die Akkreditierung der KT-Lehrgänge in Ayurveda Therapie und Trager Therapie sind am Kientalerhof in Arbeit; bereits jetzt kann in diesen beiden Methoden am Kientalerhof ein Methodendiplom mit Krankenkassenanerkennung erworben werden, welches eine Abrechnung über die Zusatzversicherung Komplementärmedizin ermöglicht (vgl. oben Abschluss Ziffer 2). Zudem können die schon heute besuchten Module später an die KT-Ausbildung über das Gleichwertigkeitsverfahren (siehe unten) angerechnet werden.

 

Vom Beruf der KomplementärTherapeut/in zu unterscheiden ist der ebenfalls neu geschaffene Beruf «Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom». Am Kientalerhof bieten wir derzeit keine entsprechende Ausbildung an. Der Träger dieses Berufs ist die «Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin» (kurz OdA AM). Die entsprechenden Methoden sind:

  • Ayurveda-Medizin

  • Homöopathie

  • Traditionelle Chinesische Medizin TCM

  • Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN

Gleichwertigkeitsverfahren

Wer seine Ausbildung in einer KT-Methode vor dessen Akkreditierung begonnen hat, muss in einem Gleichwertigkeitsverfahren nachweisen, dass alle für eine KT-Methode erforderlichen Ausbildungsteile erfüllt sind. Im Gleichwertigkeitsverfahren erhält er das sogenannte «Branchenzertifikat KT». Dieses wiederum wird für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) und die Erlangung des eidg. Diploms benötigt.

Infoblatt Gleichwertigkeitsverfahren PDF